Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wirksam ab dem 11.03.2024 | Vorherige Version
1. Präambel und Vertragsschluss
1.1 b-good GmbH (“adstrong”) ist Softwarehersteller und bietet unterschiedliche Software-as-a-Service (SaaS) Lösungen im Rahmen des Google CSS Programms für Firmen, die mit Google Shopping Ads arbeiten, an.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das Software-Abonnement und die Erbringung von Services für Kunden. Software und Services können zusätzlichen Angebotsunterlagen (oder Ähnlichem) unterliegen, die von adstrong zur Verfügung gestellt werden (zusammen “Vertrag”). Services können spezifischen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die für das Vertragsverhältnis des/der Kunden/Kundin gelten und Teil des Vertrags sind.
1.3 Kommt der Vertrag über ein Bestellformular zustande, so ist die Übermittlung des Bestellformulars das verbindliche Angebot von adstrong, einen Vertrag mit dem Kunden gemäß den Bestimmungen dieser AGB abzuschließen. Der Kunde ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme wird durch Unterschriften des Kunden auf dem Bestellformular und elektronische oder postalische Übermittlung des unterschriebenen Bestellformulars erklärt. Alternativ kann die Annahme auch durch eine bestätigende E-Mail ohne unterschriebene Rücksendung erfolgen.
1.4 Wird der Vertrag online abgeschlossen, so ist der Klick auf einen Button mit der Beschreibung „jetzt kaufen“ oder eine Beschreibung mit entsprechender Bedeutung die verbindliche Vertragsannahme des Kunden, einen Vertrag mit adstrong gemäß den Bestimmungen dieser AGB abzuschließen.
1.5 Abweichende AGB des/der Kunden/Kundin finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, adstrong stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zu.
2. Definitionen
2.1 „Bestellformular“ bezeichnet ein Bestellformular, das adstrong dem Kunden zur Verfügung stellt und adstrongs verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden gemäß den Bestimmungen dieser AGB enthält.
2.2 „Google CSS Programm“ bezeichnet das gleichnamige Programm von Google wie auf dieser Webseite beschrieben: https://support.google.com/css-center/answer/7524491?hl=de.
2.3 „Mindestanforderungen für das Preisvergleichsportal-Programm“ wie von Google im gleichnamigen Absatz auf https://support.google.com/css-center/answer/7524491?hl=de veröffentlicht, exklusive dem Satz „Außerdem sollten Nutzer den Preis und die Verkaufsbedingungen für ein Produkt vergleichen können, das von verschiedenen Händlern angeboten wird.“. Dieser Satz wird als nicht notwendige Anforderung angesehen.
2.4 „CSS Anmeldung“ bezeichnet die erfolgreiche Anmeldung zum Google CSS Programm, welche durch die Bereitstellung eines Kundenzugangs zum Kunden CSS Center als abgeschlossen gilt.
2.5 „Kunden CSS Center“ bezeichnet das Google CSS Center Konto, zu dem der Kunde als Resultat der CSS Anmeldung Zugang erhalten hat.
2.6 „Kunden CSS Domain“ bezeichnet jedes Google CSS Domain Konto, welches mit dem Kunden CSS Center verbunden ist.
2.7 „Kunden Merchant Center“ bezeichnet jedes Google Merchant Center Konto, welches direkt, oder indirekt über ein Google Multi Client Account Konto, mit einer Kunden CSS Domain verbunden ist.
2.8 „Abzurechnende Einheiten“ bezeichnet in den Kunden CSS Domains aktivierte Länder und mit den Kunden CSS Domains direkt, oder indirekt über ein Google Multi Client Account Konto, verbundene Kunden Merchant Center.
2.9 „CSS Merchant Center“ bezeichnet Google Merchant Center Konten, zu denen der Kunde einen Zugang besitzt, und welche direkt, oder indirekt über ein Google Multi Client Account Konto, mit einer Google CSS Domain von adstrong verbunden ist.
2.10 „Amazon enabled Merchant Center“ bezeichnet Google Merchant Center Konten, zu denen der Kunde einen Zugang besitzt, welche direkt, oder indirekt über ein Google Multi Client Account Konto, mit einer Google CSS Domain von adstrong oder mit einer Kunden CSS Domain verbunden ist, und eine Domain beansprucht hat, die „amazon“ enthält.
2.11 „eBay enabled Merchant Center“ bezeichnet Google Merchant Center Konten, zu denen der Kunde einen Zugang besitzt, welche direkt, oder indirekt über ein Google Multi Client Account Konto, mit einer Google CSS Domain von adstrong oder mit einer Kunden CSS Domain verbunden ist, und eine Domain beansprucht hat, die „ebay“ enthält.
2.12 „Kunden Produktdaten“ bezeichnet Produktdaten, die in Kunden Merchant Centern enthalten sind.
2.13 „Produktdatenbank“ bezeichnet eine von adstrong betriebene Datenbank, die Kunden Produktdaten und Produktdaten von adstrong enthält.
2.14 „CSS-Site“ bezeichnet eine Preisvergleichsportal-Webseite, die adstrong für den Kunden erstellt, die zum Zeitpunkt der CSS Anmeldung Googles Mindestanforderungen für das Preisvergleichsportal-Programm erfüllt und die die Produkte der Produktdatenbank auffindbar macht.
2.15 „Software“ bezeichnet die CSS-Site und die Produktdatenbank.
2.16 „Services“ bezeichnet mit der Software verbundene Services.
2.17 „Aktivierbare CSS Länder“ bezeichnet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn.
2.18 „Supportzeiten“ bezeichnen Werktage (am Sitz von adstrong) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr MEZ.
3. Pflichten von adstrong
3.1 Bei Bereitstellung einer CSS-Site erfüllt adstrong die folgenden Pflichten:
3.1.1 adstrong erstellt und betreibt die CSS-Site für den Kunden mit den Beschränkungen gemäß Ziffer 6. Einräumung von Rechten. Die CSS Seite enthält ein individuelles Logo, ein individuelles Favicon, eine individuelle Farbe, Footer-Links zu Domains des Kunden und einen Footer-Link, der auf eine Webseite von adstrong verlinkt.
3.1.2 Die CSS-Site enthält Produkte, die Teil der Kunden Produktdaten sind und welche nicht von Google abgelehnt wurden. Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass es bis zu 24h dauern kann, bis neue Kunden Produktdaten verarbeitet wurden und auf der CSS-Site auffindbar sind.
3.1.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die CSS-Site technisch und CSS-Programmrichtlinien bedingt nicht für alle Suchanfragen Kunden Produktdaten ausspielen kann. Falls keine Kunden Produktdaten ausgespielt werden, kann dies auf das Nichtvorhandensein eindeutiger Kunden Produktdaten zurückzuführen sein. Diese gilt es dann entsprechend vom Kunden selbst nachzupflegen.
3.1.4 adstrong führt für den Kunden die erfolgreiche CSS Anmeldung durch und nimmt die initiale Konfiguration des Kunden CSS Centers und der Kunden CSS Domains vor.
3.1.5 adstrong aktiviert für den Kunden sämtliche in Auftrag gegebenen, aktivierbaren CSS-Länder in den betreffenden Kunden CSS Domains.
3.2 Bei Bereitstellung eines CSS Merchant Centers stellt adstrong eine CSS Verknüpfungsanfrage an das bei Beauftragung genannte Google Merchant Center Konto des Kunden oder lädt den Kunden als Verwaltungsnutzer zu einem Google Merchant Center Konto von adstrong, das die bei der Beauftragung genannte Domain beansprucht hat, ein. Diese Bereitstellung hat auch dann stattgefunden, wenn der Kunde die CSS Verknüpfungsanfrage oder die Google Merchant Center Verwaltungsnutzer-Einladung nicht annimmt.
3.3 Bei Bereitstellung eines Amazon enabled Merchant Center lädt adstrong den Kunden als Verwaltungsnutzer zu einem Amazon enabled Merchant Center ein. Diese Bereitstellung hat auch dann stattgefunden, wenn der Kunde die entsprechende Google Merchant Center Verwaltungsnutzer-Einladung nicht annimmt.
3.4 Bei Bereitstellung eines eBay enabled Merchant Center lädt adstrong den Kunden als Verwaltungsnutzer zu einem eBay enabled Merchant Center ein. Diese Bereitstellung hat auch dann stattgefunden, wenn der Kunde die entsprechende Google Merchant Center Verwaltungsnutzer-Einladung nicht annimmt.
3.5 Von adstrong nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung einer Verbindung zwischen adstrongs Server und dem Internetzugang des Kunden.
3.6 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
3.7 adstrong ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten.
3.8 adstrong stellt per E-Mail einen Supportkontakt zur Verfügung, in der Regel mit folgender erwarteter, jedoch nicht verpflichtender, erster Reaktionszeit: Mo-Do 24h, Fr-Sonntag 60h, Ausnahme bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage.
4. Verfügbarkeit
4.1 adstrong stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresdurchschnitt zur Verfügung. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund sonstiger technischer Probleme, die nicht im Einflussbereich von adstrong liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht erreichbar ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind geplante Wartungsarbeiten (z.B. Updates der Software), die außerhalb der Supportzeiten stattfinden.
4.2 Bei Fehlermeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Störungsbehebung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Störungsbehebung, die der/die Kunde/Kundin zu vertreten hat (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Störungsbehebungszeit angerechnet.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Die folgenden Pflichten sind Hauptpflichten des/der Kunden/Kundin und nicht nur als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.
5.2 Der/die Kunde/Kundin ist verpflichtet, eine/n qualifizierte/n Ansprechpartner/in sowie eine/n Stellvertreter/in zu benennen, der/die berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der/die Kunde/Kundin ist verpflichtet, adstrong jeden Wechsel des/der Ansprechpartners/Ansprechpartnerin (einschließlich Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Der/die Kunde/Kundin ist für die Kunden Produktdaten allein verantwortlich. Der/die Kunde/Kundin ist verpflichtet, die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der/die Kunde/Kundin wird adstrong unverzüglich in Textform informieren über: (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Software und Services; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von adstrong erbrachte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.
5.4 Der Kunde wird adstrong auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegenüber adstrong mit der Begründung erheben, dass eine vom Kunden vorgenommene Handlung und/oder vom Kunden beigestellte Inhalte sie in ihren Rechten verletzt.
5.5 Der/die Kunde/Kundin ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen zu gewährleisten:
5.5.1 Die Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenzzeit liegt in der Verantwortung des/der Kunden/Kundin.
5.5.2 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen der Software wird der/die Kunde/Kundin die neuesten Versionen der folgenden Browsertypen verwenden: Google Chrome, Safari oder Mozilla Firefox oder einen anderen von adstrong mitgeteilten Browser.
5.6 Bei Bereitstellung einer CSS-Site durch adstrong gelten für den/die Kunden/Kunden die folgenden Pflichten.
5.6.1 Der/die Kunde/Kundin ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Kunden CSS Centers und der damit direkt oder indirekt verbundenen Google Konten verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob adstrong den/die Kunden/Kundin bei der Einrichtung solcher Konten in irgendeiner Form unterstützt. Dies umfasst: (i) die fachliche Einrichtung und Administration solcher Google Konten, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen sowie die Vergabe von Zugängen; (ii) die Migration von Google Merchant Center Konten zu oder weg von Kunden CSS Centern; (iii) die Verarbeitung jeglicher Anfragen, die über das Google CSS Support Center getätigt werden können.
5.6.2 Der/die Kunde/Kundin führt Migrationen von Google Merchant Center Konten zum Kunden CSS Center ausschließlich als „MCA-Unterkonto“ (Englisch: „MCA sub-accounts“) durch. Hat der Kunde fälschlicherweise Migrationen von Google Merchant Center Konten zum Kunden CSS Center als „Neues Konto“ (Englisch: „Standalone account“) hinzugefügt, sorgt der Kunde umgehend dafür, das „Neue Konto“ in ein „MCA-Unterkonto“ umzuwandeln. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Produktdaten von „Neuen Konten“ nicht auf der CSS-Site angezeigt werden.
5.6.3 Der/die Kunde/Kundin informiert adstrong, falls ein Google Multi Client Account Konto zu einer Kunden CSS Domain hinzugefügt wurde, nennt adstrong die ID des hinzugefügten Multi Client Account Kontos und stellt sicher, dass adstrong über das Kunden CSS Center auf das hinzugefügte Google Multi Client Account Konto und die darin enthaltenen Google Merchant Center Konten zugreifen kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Produktdaten von in Multi Client Account Konten nicht auf der CSS-Site angezeigt werden, falls adstrong diesen Zugang nicht hat.
5.6.4 Der/die Kunde/Kundin entfernt nicht adstrongs Zugänge zum Kunden CSS Center und sämtlichen darin direkt oder indirekt enthaltenen Google CSS Domains, Google Merchant Centern und Google Multi Client Accounts. Falls adstrong aus irgendwelchen Gründen keinen Administrator Zugang zu irgendeinem dieser Google Konten hat, stellt der/die Kunde/Kundin umgehend sicher, dass adstrong Administrator Zugänge erhält.
6. Einräumung von Rechten
6.1 adstrong räumt dem/der Kunden/Kundin ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der CSS-Site für die vereinbarte Laufzeit ein.
6.2 Der/die Kunde/Kundin verpflichtet sich, die CSS-Site nur vertragsgemäß zu nutzen und sie nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen. Soweit der Vertrag dies vorsieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht des/der Kunden/Kundin auch auf die mit dem/der Kunden/Kundin verbundenen Unternehmen im Sinne von § 271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder auf verbundene Unternehmen / Holdinggesellschaften / Tochtergesellschaften im Rahmen der jeweils geltenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.
6.3 Der/die Kunde/Kundin räumt adstrong ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Recht ein, nicht-personenbezogene Daten, die sich in CSS Merchant Centern, Amazon Merchant Centern, Kunden CSS Centern oder in direkt oder indirekt mit Kunden CSS Centern verbundenen Google Konten befinden, für die vereinbarte Laufzeit zu verarbeiten und zu speichern.
6.4 Um die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, kann adstrong nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten verarbeiten. Zu diesem Zweck kann adstrong die in der Software gespeicherten Daten anonymisieren. Der/die Kunde/Kundin erklärt sich damit einverstanden, dass adstrong alle Rechte an solchen nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten hält und diese in beliebiger Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke verwenden kann.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der/die Kunde/Kundin kann zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Vertragslaufzeit wählen. Für Services gilt die Laufzeit der Software, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.2 Im Falle von Verträgen mit monatlicher Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, bis eine der Parteien den Vertrag spätestens 15 Tage vor dem Verlängerungsdatum kündigt.
7.3 Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, bis eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem Verlängerungsdatum kündigt.
7.4 Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
7.5 Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der/die Kunde/Kundin erklärt sich damit einverstanden, die Gebühren für die Software und alle anwendbaren Services gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung zu zahlen, und ermächtigt adstrong, Lastschriften von dem vom/von der Kunden/Kundin angegebenen Bankkonto oder der Kreditkarte für diese Gebühren durchzuführen, wenn sie fällig werden (im Voraus für die jeweilige Laufzeit). Dem/der Kunden/Kundin werden elektronische Rechnungen zugesandt.
8.2 Alle Beträge und Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, Zöllen, Abgaben und anderen staatlichen Gebühren (zusammen “Steuern”). Der/die Kunde/Kundin ist für die Zahlung aller Steuern und aller damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen verantwortlich, die sich aus den hierunter geleisteten Zahlungen ergeben, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von adstrong basieren.
8.3 Bei Verträgen mit einer monatlichen Vertragslaufzeit beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Datum des Vertragsbeginns oder wie von den Parteien in Textform anders vereinbart und endet mit dem Ablauf eines Monats.
8.4 Bei Verträgen mit jährlicher Vertragslaufzeit beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Datum des Vertragsbeginns oder wie zwischen den Parteien in Textform anders vereinbart und endet mit Ablauf eines Jahres. Die Zahlung ist zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum fällig.
8.5 Vergrößert sich die Anzahl Abzurechnender Einheiten während der Vertragslaufzeit, so fallen die damit verbundenen Gebühren ab dem Datum, zu dem die entsprechende Abzurechnende Einheit hinzukam, anteilig für die verbleibende Vertragslaufzeit an.
9. Gewährleistung, Mängelhaftung
9.1 Die Ziffern 9.2, 9.4, 9.6 und 9.7 gelten nur im Falle der entgeltlichen Überlassung von Software/Services durch adstrong. Soweit adstrong Software/Services unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist die Haftung von adstrong für Schäden auf Arglist beschränkt.
9.2 adstrong wird die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln (z.B. Verletzung von Schutzrechten Dritter) überlassen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
9.3 Etwaige Mängel oder Störungen der Systemverfügbarkeit sind vom/von der/dem Kunden/Kundin unter Angabe der Umstände ihres Auftretens unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Bei auftretenden Software-Störungen wird der/die Kunde/Kundin adstrong in angemessenem Umfang bei der Fehlersuche und -beseitigung unterstützen.
9.4 adstrong wird den Mangel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Bei Meldungen und Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten eingehen, wird adstrong sich bemühen, eine Reaktionszeit von vier Stunden ab Beginn der Störung zu gewähren. Bei geringfügigen Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und die während des laufenden Betriebs auftreten, wird sich adstrong bemühen, spätestens einen Werktag nach Eingang der Fehlermeldung zu reagieren.
9.5 adstrong ist berechtigt, vorübergehende Umgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassungen der Software zu beseitigen, soweit dies dem/der Kunden/Kundin zumutbar ist.
9.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a I Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.7 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt, für die adstrong nach dem Gesetz zwingend haftet (siehe Ziffer 10.1).
9.8 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass adstrong nicht die ununterbrochene Teilnahme des Kunden oder von adstrong am Google CSS Programm gewährleistet. adstrong garantiert nicht das ganzheitliche oder teilweise dauerhafte Bestehen des Google CSS Programms oder dessen Nutzungsbedingungen und ist hierfür nicht verantwortlich.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Leistungserbringung haftet adstrong gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet adstrong nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Kunden/Kundinnen mit einem kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie z. B. bei der Übernahme von Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz bei entgeltlichen Leistungen. Garantien von adstrong werden nur in schriftlicher Form abgegeben und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als “Garantie” bezeichnet werden.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet adstrong bei entgeltlichen Leistungen nur für Schäden, die adstrong verursacht hat und die auf solchen wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kunde/Kundin vertrauen darf (sog. Verletzung von Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Summe aller Schadensersatz- und Aufwendungsersatzleistungen auf einen Zahlungsanspruch in Höhe der jährlichen SaaS Gebühren begrenzt, maximal jedoch 10.000 €. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind (vgl. Ziffer 10.2 Satz 1), ist ausgeschlossen, es sei denn, adstrong haftet nach dem Gesetz (vgl. Ziffer 10.1 Satz 2).
10.3 Im Falle der unentgeltlichen Leistungserbringung (z.B. im Rahmen des Testzeitraums) haftet adstrong nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die adstrong uneingeschränkt haftet.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 10.1 bis 10.3 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Arbeitnehmende, sonstige Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen oder Unterauftragnehmer/innen von adstrong.
10.5 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass adstrong keine Haftung für von Google suspendierte Google Konten des Kunden oder für die Folgen solcher Suspensionen übernimmt.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 “Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegen, die (i) ihrer Natur nach vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig sind oder (ii) die die Partei, der die Informationen übermittelt werden, aufgrund der besonderen Umstände als vertraulich und geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Produktbeschreibungen und -spezifikationen sowie Preise. Die Parteien verpflichten sich zu Folgendem:
11.1.1 Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte weiterzugeben.
11.1.2 Die vertraulichen Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
11.1.3 Mindestens die gleichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen. Diese Vorkehrungen müssen zumindest angemessen sein, um eine Offenlegung gegenüber unbefugten Dritten zu verhindern. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, die unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden/Kundinnen, Mitarbeitende, Unterauftragnehmer/innen oder gesetzlichen Vertreter/innen zu verhindern.
11.1.4 Sich gegenseitig in Textform über jeden Missbrauch vertraulicher Informationen zu informieren.
11.2 Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die:
11.2.1 Der anderen Partei vor der Übermittlung und ohne bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt waren,
11.2.2 Von einem/einer Dritten übermittelt werden, der/die nicht einer ähnlichen Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt,
11.2.3 Sonst öffentlich bekannt sind,
11.2.4 Unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden,
11.2.5 In Textform zur Veröffentlichung freigegeben wurden, oder
11.2.6 Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden müssen, sofern der/die von der Übermittlung Betroffene rechtzeitig informiert wird, um Rechtsschutzmaßnahmen ergreifen zu können.
11.3 Keine der Parteien darf sich vertrauliche Informationen durch Reverse Engineering verschaffen. Unter “Reverse Engineering” sind in diesem Zusammenhang alle Handlungen zu verstehen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und Wiederzusammensetzens, mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu erlangen.
11.4 Die in Ziffern 11.1 bis 11.3 enthaltenen Beschränkungen gelten bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffenden vertraulichen Informationen nicht mehr vertraulich sind, oder bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags, je nachdem, was früher eintritt.
12. Referenznennung
13. Änderungsvorbehalte
13.1 adstrong hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern oder Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Services oder Funktionen der Software oder Services zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem/der Kunden/Kundin per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Die Zustimmung des/der Kunden/Kundin zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der/die Kunde/Kundin der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Ankündigung der Änderung folgenden Tag, in Textform widerspricht. Die Ankündigung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.
13.2 adstrong behält sich das Recht vor, die Software und/oder Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind für den/die Kunden/Kundin nicht zumutbar. Gehen mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung der Funktionalität der Software wesentliche Änderungen der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe des/der Kunden/Kundin und/oder Einschränkungen in der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten einher, wird adstrong dies dem/der Kunden/Kundin spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der/die Kunde/Kundin der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so wird die Änderung Vertragsbestandteil. In der Änderungsmitteilung ist auf die Änderung, die Möglichkeit des Widerspruchs, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinzuweisen.
13.3 adstrong behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Software und/oder die Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die von adstrong angebotenen Services mit dem für diese Services geltenden (Fall-)Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit adstrong einer an adstrong gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt; (iii) soweit dies zur Beseitigung von Sicherheitslücken der Software erforderlich ist; (iv) aufgrund wesentlicher Änderungen der Leistungen oder Vertragsbedingungen von Drittanbietern / Drittanbieterinnen oder Unterauftragnehmern / Unterauftragnehmerinnen oder (v) soweit dies für den/die Kunden/Kundin überwiegend von Vorteil ist. adstrong behält sich insbesondere das Recht vor, die Bereitstellung zusätzlicher Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder einzustellen, wenn die technischen Partner/innen für diese zusätzlichen Funktionalitäten oder die Anbieter/innen der Partner-Integrationen ihre Leistungen oder Vertragsbedingungen wesentlich ändern oder einschränken und adstrong eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand durch adstrong unverhältnismäßig groß ist. Bei einem jährlichen Vertragszeitraum erhält der/die Kunde/Kundin eine angemessene anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert in Rechnung gestellt wurde.
13.4 adstrong ist berechtigt, seine Listenpreise zum Ausgleich von Personalkosten- oder sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. adstrong wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung dem/der Kunden/Kundin in Textform mitteilen. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der/die Kunde/Kundin bereits bezahlt hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8% des bisherigen Preises, kann der/die Kunde/Kundin dieser Listenpreiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine Änderung des Preises aufgrund einer Änderung des Leistungsumfangs oder der Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeitenden gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 13.4.
13.5 Widerspricht der/die Kunde/Kundin einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 13 gemäß den jeweiligen Mitteilungspflichten, so wird die vorgeschlagene Änderung nicht wirksam und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält sich adstrong das Recht vor, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
13.6 Wird der Vertrag gemäß Ziffer 13.5 zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt, werden die vorgeschlagenen Änderungen automatisch bei der nächsten Vertragsverlängerung wirksam.
13.7 Mit Ausnahme der in den Ziffern 13.1 bis 13.4 genannten Änderungen müssen die Parteien jede Änderung des Vertrags in Textform vereinbaren.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag der Schriftform, die auch die Textform (z.B. E-Mail) umfasst. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
14.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags durchsetzbar und die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als so geändert, dass sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar ist.
14.3 Auf den Vertrag zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen adstrong und dem/der Kunden/Kundin ist, soweit gesetzlich zulässig, München.